Siegel/Marke

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Siegel, die Ihnen nach einer erfolgreichen Registrierung übersendet werden und erhalten Sie Informationen zu der damit verbundenen europäischen Gewährleistungsmarke, die von dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) bewilligt wurde.

 

Eintragung einer „Gewährleistungsmarke“ für das Fernstudien-DQR-Siegel

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V. schützt das Siegel des Fernstudien-DQR und hat dazu die rechtliche Möglichkeit genutzt, eine sog. „Gewährleistungsmarke“ eintragen zu lassen.

Hierbei können Zeichen angemeldet werden, mit denen ein Markeninhaber die Gewähr für bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter übernimmt. Die Gewährleistungsmarke hat damit eine Garantiefunktion.

Sie ermöglicht dem Verband, anderen Einrichtungen (z. B. den Mitgliedern) die Rechte zu übertragen, das DQR-Siegel des Verbandes zu nutzen bei gleichzeitiger Verpflichtung, die entsprechenden Regularien zu beachten.